Sollten Sie unverschuldet in einen Unfall geraten sein, bezahlt die gegnerische Kfz-Versicherung die Kosten für die anwaltliche Beauftragung.
Sie zahlen keinen Cent, müssen sich um nichts kümmern und benötigen nicht einmal eine Rechtsschutzversicherung.
Auch wenn viele meinen, dass ein Unfall ein banaler Lebensvorgang sei, darf darauf hingewiesen werden, dass sich hier eine komplexe und für den Laien nahezu undurchsichtige Rechtsprechung schon zum bloßen Sachschaden am Fahrzeug entwickelt hat.
Aus diesem Grund sieht der Gesetzgeber vor, dass sämtliche Schäden, die mit einem unverschuldeten Unfall einhergehen, von der gegnerischen Versicherung zu ersetzen sind. Hierzu gehören auch die Anwaltskosten.
Beauftragen Sie uns noch heute mit der Abwicklung Ihres Verkehrsunfalls.
Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 29.06.2009
„Entgegen der Auffassung der Beklagten ist nach Auffassung des seit fast 30 Jahren mit Verkehrsunfallhaftpflichtfragen befassten Richters jeder Verkehrsunfallgeschädigte gut beraten, die Regulierung selbst kleiner Schäden … von Anfang an in die Hand eines erfahrenen Rechtsanwalts zu geben. … Da die Haftpflichtversicherer bei der Schadensregulierung inzwischen geradezu systematisch fast jede übliche Schadensposition in zahlreichen Zivilprozessen zum Gegenstand umfangreicher Auseinandersetzungen machen, muss auch der geschäftserfahrene Geschädigte stets auf der Hut sein und befürchten, dass eine Schadensposition, die gestern noch anerkannt worden wäre, von der gegnerischen Versicherung jetzt nicht mehr akzeptiert wird. … Schließlich gebietet es der Grundsatz der Waffengleichheit, dass auch der geschäftserfahrene Geschädigte sich durch Beauftragung eines Rechtsanwalts Augenhöhe im Verhältnis zur gegnerischen Versicherung beschaffen darf. Die Versicherungswirtschaft hat es sich mit einem Teil ihres Regulierungsverhaltens der letzten Jahre selbst zuzuschreiben, wenn Geschädigte ihr nicht mehr vertrauen und von Anfang an anwaltlichen Rat suchen.“