Viele Geschädigte, die unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, scheuen sich, der Empfehlung ihrer Werkstatt oder ihres Sachverständigen zu folgen, anwaltlichen Beistand zur Schadensregulierung zu nehmen. Sie wollen den Schaden nicht verteuern oder befürchten weitere Kosten, insbesondere dann, wenn sie keine Rechtsschutzversicherung besitzen. Sie unterliegen dem Irrglauben, dass die Haftung ja „klar“ sei, die Versicherung sich kooperativ zeigen werde und ein Anwalt viel Geld kosten würde.
Doch der Schein trügt: Die Versicherungen haben kein Geld zu verschenken. Es wird versucht, den Schaden so niedrig wie möglich zu halten. Aus diesem Grund war es der deutsche Gesetzgeber, der im BGB ausdrücklich verankert hat, dass dem Geschädigten auf Kosten der Versicherung ein kostenfreier Rechtsanwalt zusteht, der ihn bei der Unfallregulierung umfassend vertritt. Eine Rechtsschutzversicherung wird also gar nicht benötigt.
Es liegt in der Natur der Versicherung, Kosten einzusparen, indem u.a. krampfhaft versucht wird, eine Mitschuld an dem Unfall zu konstruieren. Oder aber es wird nach jeder Möglichkeit gesucht, Schadenpositionen zu kürzen. So werden u.a. Sachverständigenkosten und Reparaturkosten gekürzt, indem behauptet wird, dass die Arbeiten in dem geltend gemachten Umfang nicht erforderlich gewesen und damit überhöht seien.
Es stellen sich dem Geschädigten aber auch bezüglich des Ablaufs der Abwicklung viele praktische Fragen: Wann darf ich einen Sachverständigen auf Kosten der Versicherung beauftragen? Habe ich einen Anspruch auf einen kostenfreien Mietwagen? Welche Schadenpositionen muss die Versicherung ersetzen? (Siehe hierzu auch unsere FAQ).
Der Geschädigte muss sich schließlich um den lästigen „Papierkram“ kümmern und mit den juristischen „Spitzfindigkeiten“ der gegnerischen Versicherung auseinandersetzen (vgl. hierzu auch die Empfehlungen der Gerichte zur Einschaltung eines kostenfreien Rechtsanwalts).
Hier kommen wir zum Einsatz!
Wir übernehmen die komplette Unfallregulierung für Sie:
- Wir führen die gesamte Korrespondenz mit der Versicherung.
- Wir ermitteln – falls notwendig – die gegnerische Haftpflichtversicherung anhand des Kfz-Kennzeichens.
- Wir kümmern uns bei Bedarf um die Schadensbegutachtung durch unseren oder Ihren Sachverständigen.
- Wir klären sämtliche Haftungsfragen mit der Versicherung und fordern Reparaturfreigaben an.
- Wir vermitteln Mietfahrzeuge, Abschleppunternehmen und Werkstätten.
- Wir unterstützen Sie im Falle eines Totalschadens beim Verkauf des verunfallten Fahrzeuges und geben wertvolle Tipps beim Neuerwerb auch unter steuerlichen Gesichtspunkten (Stichwort Differenzbesteuerung).
- Wir können Einsicht in behördliche Ermittlungsakten nehmen und fordern Unfallberichte bei den zuständigen Polizeidienststellen an.
- Wir nehmen Kontakt zur finanzierenden Bank auf, sofern Ihr Pkw geleast oder finanziert ist.
- Wir fordern ärztliche Stellungnahmen und Gutachten zwecks Geltendmachung von Schmerzensgeld an.
- Wir kümmern uns um sämtliche Kürzungen von Gutachtergebühren, Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Abschleppkosten etc.
Bei einem Verkehrsunfall lauern zahlreiche juristische Fallstricke, die uns aufgrund unserer umfassenden Erfahrung alle bekannt sind. Wir regeln das für Sie und holen dazu noch das Beste für Sie heraus:
- Abrechnung gemäß Gutachten oder Kostenvoranschlag
- Abrechnung von Reparaturkosten in einer Fachwerkstatt
- Abrechnung auf Totalschaden- oder Neuwagenbasis
- Erstattung von Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigung
- Geltendmachung der Wertminderung und Unkostenpauschale
- Erstattung von An- und Abmeldekosten bei Totalschaden
- Erstattung von Abschleppkosten und Standkosten
- Geltendmachung von Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Erwerbsausfall, Fahrtkosten