• Rechtsanwalt
    Lukas Schrader

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Lukas Schrader ist hauptsächlich im Bereich des Verkehrsrechts tätig. Neben der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen im Bereich der Fahrzeug– und Personenschäden tritt er als Strafverteidiger auf, nämlich insbesondere im Bereich des Verkehrsstrafrechts und der Verkehrsordnungswidrigkeiten.

Dabei umfasst die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung die gesamte strafrechtliche Bandbreite: Vom geringfügigen Rotlicht- oder Geschwindigkeitsverstoß bis hin zur fahrlässigen Tötung oder der Trunkenheitsfahrt.

Schwerpunkte

Sämtliche Bereiche des Verkehrsrechts

    • Unfallregulierung
    • Strafverteidigung bei Vorwürfen von Verkehrsstraftaten
    • Verkehrsordnungswidrigkeiten
    • Fahrverbot
    • Entziehung der Fahrerlaubnis
    • Gewährleistung Autokauf

Kompetenzen

  • Fachanwalt für Verkehrsrecht
  • Verteidigung in jedem Strafverfahrensstadium
  • Verkehrsstraftaten und Verkehrsordnungswidrigkeiten
  • Vollständige Unfallregulierung

Werdegang

Nach seinem Abitur am Bischöflichen Gymnasium Josephinum in Hildesheim im Jahr 2010 und einem freiwilligen sozialen Jahr beim Bistum Hildesheim 2011 studierte er von 2011-2017 an der Leibniz Universität Hannover Rechtswissenschaften und spezialisierte sich bereits im Studium auf strafrechtliche und strafprozessuale Sachverhalte.

Sein Referendariat absolvierte er von 2017-2019 beim Oberlandesgericht Celle mit Stationen beim Landgericht Hildesheim, der Staatsanwaltschaft Hildesheim und dem Landkreis Hildesheim. Im Rahmen seines Referendariats absolvierte Lukas Schrader seine viermonatige Wahlstation in der Kanzlei W. Hippke & Partner beim renommierten Strafverteidiger Dr. Andreas Hüttl.

Herr er schloss das zweite Staatsexamen mit der Auszeichnung „Prädikat“ ab.

Seit der Zulassung als Rechtsanwalt Anfang 2020 verstärkt Lukas Schrader die Kanzlei W. Hippke & Partner, zunächst noch als angestellter Rechtsanwalt, seit Anfang 2022 als Partner.

Seit dem Frühjahr 2023 ist Lukas Schrader berechtigt, den Titel „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ führen zu dürfen. Er ist geschäftsführender Partner in der zum 01.01.2024 neu gegründeten Kanzlei Dr. Wiese & Schrader, bleibt aber auch der Kanzlei W. Hippke und Partner zukünftig als Partner erhalten.

Während seines Studiums gründete Lukas Schrader mit einigen Kommilitoninnen und Kommilitonen den Verein Refugee Law Clinic Hannover e.V., der geflüchteten Menschen eine kostenlose Rechtsberatung anbietet. Für die Dauer von zwei Jahren war er dessen Vorsitzender. Noch heute ist er Förderer des Vereins.

Fortbildungen

2021

  • Absolvierung des Fachanwaltslehrgangs für Verkehrsrecht

2022

  • Erfolgreiche Verteidigung bei standardisierten Messverfahren in Bußgeldsachen (Deutsches Anwaltsinstitut e.V.)
  • Verkehrsrechtliche Spotlights, wichtige Neuigkeiten für Verkehrsrechtler (Zorn Seminare)
  • Hauptverhandlungs-Navigator (Deutsches Anwaltsinstitut e.V.)
  • Personenschaden kompakt u.a. Haushaltsführungsschaden, Angehörigenschmerzensgeld, Verdienstausfall, Unterhaltsschaden, (Zorn Seminare)
  • Aktuelle BGH Rechtsprechung zum Personen- und Sachschadensrecht (Deutsches Anwaltsinstitut e.V.)

2023

  • Beweisrecht – Beweismittel, Beweisanträge, Beweiswürdigung (Deutsches Anwaltsinstitut e.V.)
  • Der Zeugenbeweis im Verkehrsunfall- und Strafprozess (Deutsches Anwaltsinstitut e.V.)
  • Unfallregulierung vs. Schadenmanagement der Kfz-Versicherer (HK)