Sachverständigenkosten nach unbrauchbarem Gutachten
OLG Celle, Urteil vom 13.07.2016 – 14 U 64/16
Hat der Geschädigte den Gutachter nicht zutreffend über Vorschäden unterrichtet, muss der Schädiger die Kosten für ein unbrauchbares Gutachten nicht tragen.